FG Thüringen, vom 31.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1046/10
Erstattung von Reisekosten eines gemeinnützigen Vereins für Choraktivitäten und touristische Programmpunkte bei Vorliegen von Spenden
BFH, Beschluss vom 12.06.2012 - Aktenzeichen I B 160/11
DRsp Nr. 2012/15404
Erstattung von Reisekosten eines gemeinnützigen Vereins für Choraktivitäten und touristische Programmpunkte bei Vorliegen von Spenden
NV: Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung, wenn geltend gemacht wird, es bedürfe der Klärung, ob die geänderte Rechtsprechung zur Aufteilung gemischt veranlasster Reisekosten (hier: Fernreise eines Chors mit touristischen Reiseabschnitten) in privat veranlasste Aufwendungen und Werbungskosten Einfluss auf die Auslegung des § 55 Abs. 1 Nr. 1AO habe, nach der eine gemeinnützige Körperschaft ihre Mittel nur für gemeinnützige Zwecke verwenden dürfe.