FG Hamburg - Urteil vom 13.09.2002
VI 189/00
Normen:
EStG § 19 ; EStG § 42d ;

Erstattung von Schulungskosten Arbeitslohn?

FG Hamburg, Urteil vom 13.09.2002 - Aktenzeichen VI 189/00

DRsp Nr. 2003/523

Erstattung von Schulungskosten Arbeitslohn?

Die Erstattung von Schulungskosten an Arbeitnehmer bzw. zukünftige Arbeitnehmer aus Gründen der Kulanz führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Normenkette:

EStG § 19 ; EStG § 42d ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die teilweise Rückerstattung von Schulungskosten zur Erlangung der Lizenz zum Verkehrsflugzeugführer der Lohnsteuerpflicht unterliegt.