FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.06.2008
2 K 73/06
Normen:
AO § 37 Abs. 2 ; AO § 42 ; AO § 130 Abs. 2 ; EStG § 26 Abs. 1 ; EStG § 26b ; EStG § 44 Abs. 1 ; BGB § 426 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1511

Erstattungsanspruch bei getrennter Veranlagung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.06.2008 - Aktenzeichen 2 K 73/06

DRsp Nr. 2008/16225

Erstattungsanspruch bei getrennter Veranlagung

Der durch den Übergang von der Zusammenveranlagung auf die getrennte Veranlagung begründete Steuererstattungsanspruch ist zwischen den Eheleuten - unabhängig vom Güterstand - nach Köpfen aufzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn mit der Wahl der getrennten Veranlagung allein der Zweck verfolgt wird, eine Steuererstattung zu erreichen und der korrespondierende Nachzahlungsanspruch aufgrund der Insolvenz des anderen Ehegatten nicht durchsetzbar ist.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 ; AO § 42 ; AO § 130 Abs. 2 ; EStG § 26 Abs. 1 ; EStG § 26b ; EStG § 44 Abs. 1 ; BGB § 426 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Aufteilung und Anrechnung von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bei Übergang von der Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung.

Die Klägerin und ihr am 23. Februar 1996 verstorbener Ehemann (E) waren seit dem 25. September 1970 verheiratet. E war als Steuerberater selbständig tätig, die Klägerin erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Beide bezogen zudem Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung. Sie wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.