1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen sowie die Frage, ob der Kläger die Auszahlung von eingezogenen Geldbeträgen verlangen kann.
Gegen den Kläger vollstreckt der Beklagte - das Zentralfinanzamt München (ZFA) - seit mehreren Jahren wegen Steuerforderungen. Mit Pfändungs- und Einziehungsverfügungen vom
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