Streitig ist, ob das Finanzamt zu Recht in einem Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO) auf die Umsatzsteuerschuld für 1996 eine Zahlung in Höhe von 106,76 DM, die aufgrund einer Forderungspfändung geleistet wurde, nicht berücksichtigt hat.
Die Klägerin ist eine GmbH in Liquidation, die in der EDV-Beratung unternehmerisch tätig war und die durch A. B. als Geschäftsführer bzw. Liquidator vertreten wird.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|