FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.02.2002
2 K 408/00
Normen:
AO (1977) § 37 Abs. 2 ;

Erstattungsanspruch wegen einer Zahlung ohne rechtlichen Grund; Erstattung

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.02.2002 - Aktenzeichen 2 K 408/00

DRsp Nr. 2002/9577

Erstattungsanspruch wegen einer Zahlung ohne rechtlichen Grund; Erstattung

Hatte das FA zur Befriedigung von Steuerschulden aus bestandskräftigen Steuerbescheiden eine Kaufpreisforderung des Steuerschuldners gepfändet, hat es den vom Drittschuldner überwiesenen Betrag nicht ohne rechtlichen Grund erhalten, so dass der Steuerschuldner keinen Erstattungsanspruch aus § 37 Abs. 2 AO herleiten kann.

Normenkette:

AO (1977) § 37 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Erstattung eines Betrages von DM 56.663,35.

Durch notariellen Vertrag vom 1. August 1977 (UR-Nr.: ... veräußerte die Klägerin ein in ... belegenes Grundstück zum Preis von DM 100.000. Ursprünglich gehörte das Grundstück einem Herrn .... Dieser wurde nach dem Erbschein des Amtsgerichts ... von der Klägerin beerbt.

Da die Klägerin Steuerrückstände hatte, pfändete der Beklagte mit Verfügung vom 3. September 1997 den Kaufpreisanspruch der Klägerin in Höhe eines Betrages von DM 56.663,35. Die Drittschuldnerin überwies den Betrag im September 1997.