I. Der Revisionskläger wurde am 2. Mai 2003 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Klägerin, einer GmbH & Co.KG bestellt, die zum 30. November 1996 durch formwechselnde Umwandlung der am 9. November 1996 gegründeten B-GmbH entstanden war. Letztere hatte im März 1997 mit einer --seit dem 1. Juni 2000 ebenfalls insolvent gewordenen-- AG einen Vertrag über eine stille Gesellschaft abgeschlossen, der auf den 28. März 1996 rückdatiert wurde. In der Folgezeit kam es aufgrund dessen zu Gewinnausschüttungen an die AG, für die die GmbH & Co. KG im Juli und August 1997 (streitgegenständliche Zeiträume) Kapitalertragsteuer einbehalten und angemeldet hatte. Die angemeldeten Beträge waren sodann von einem Bankkonto der AG abgebucht worden.
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