Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mainz vom 7. Juni 2017 betreffend die Kosten II. Instanz über einen zu erstattenden Betrag von 4.941,24 € wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 5.000 € festgesetzt.
Die zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|