Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragsgegnerinnen zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 3403,00 €
I.
Die Parteien haben in einem einstweiligen Verfügungsverfahren in einer Designstreitigkeit vor dem Landgericht Frankfurt gestritten. Streitgegenstand war die Verletzung eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster der Antragstellerin durch von den Antragsgegnerinnen vertriebene Schuhsohlen.
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