Die Beschwerde der Verfügungsbeklagten vom 04.07.2017 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.06.2017 wird zurückgewiesen.
Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers vom 13.07.2017 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.06.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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