Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 28.11.2016 wird der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichtes Trier vom 07.11.2016, zugestellt am 14.11.2016, dahin geändert, dass die von der Beklagten an die Klägerin zu 1) und die Klägerin zu 2) zu erstattenden Kosten der I. Instanz und des Berufungsverfahrens auf
3.011,08 €
nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.226,71 € seit dem 05.07.2016 und aus weiteren 784,37 € seit dem 02.09.2016 festgesetzt werden.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
2.Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte 3/4, die Kläger 1/4.
3.
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