I. Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten werden der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. Juni 2023 - RO 11 K 22.1340 - und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 31. August 2023 - RO 11 M 23.1431 - geändert.
Die der Beklagten zu erstattenden Aufwendungen werden auf 2.159,85 € festgesetzt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens zu tragen
I.
Die Beteiligten streiten über die Erstattungsfähigkeit einer fiktiven Terminsgebühr.
Im zugrundeliegenden Hauptsacheverfahren hatte das Verwaltungsgericht die gegen einen Erschließungsbeitragsbescheid gerichtete Klage durch Gerichtsbescheid vom 2. März 2023 - RO 11 K 22.1340 - abgewiesen und dem Kläger die Kosten des Verfahrens auferlegt. Anträge auf Zulassung der Berufung oder Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurden nicht gestellt.
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