1. Nr. 1 des Kostenfestsetzungsbeschlusses der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 1. August 2023 und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. August 2023 werden abgeändert. Die der Antragstellerin zu erstattenden Aufwendungen werden auf 1.710,46 Euro festgesetzt.
2. Die Antragsgegner tragen die Kosten des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Beteiligten streiten über die Erstattungsfähigkeit einer (fiktiven) Terminsgebühr.
Das unter dem Aktenzeichen Au 3 K 22.81 geführte Hauptsacheverfahren wurde vom Verwaltungsgericht mit Gerichtsbescheid vom 24. Mai 2022 beendet und die Klage wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden den damaligen Klägern und jetzigen Antragsgegnern auferlegt. Der Gerichtsbescheid erwuchs in Rechtskraft; keiner der Beteiligten beantragte die Zulassung der Berufung oder die Durchführung einer mündlichen Verhandlung.
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