erteilt das Oberlandesgericht Nürnberg -4. Zivilsenat- durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Kammerer, Richterin am Oberlandesgericht Reitzenstein und Richter am Oberlandesgericht Bauer am 26.06.2007 folgenden
I. Hinweis an die Parteien:
Der Senat beabsichtigt, die Berufung mangels Erfolgsaussicht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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