Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 23.05.2019 – 4 K 4259/17 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Der in X wohnende Kläger und Revisionskläger (Kläger) bezog im Streitjahr (2016) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er ist seit dem 01.12.2015 als Müllwerker (sog. Läufer) für die X-Betriebe (XB) tätig und seit diesem Zeitpunkt im Betriebshof der XB in der Y-straße in X eingesetzt.
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