Streitig ist, ob der Beklagte eine Erstattung von Abzugssteuer nach § 50 Abs. 5 Nr. 3 EStG vornehmen muss.
Die Klägerin nahm im Jahr 0000 an einer in Deutschland, Irland und Großbritannien durchgeführten Tournee der A B C mit Darbietungen und Lektionen aus dem Pferde-Dressursport teil. Aufführungen in Deutschland fanden in 11 Städten statt.
Mit Antrag vom 10. 12.1997 begehrte die Klägerin die Erstattung von 71.758 DM Abzugssteuer nach § 50a Abs. 4 EStG zuzüglich 5.381 DM Solidaritätszuschlag. Schuldner der Vergütungen war Herr D.K..
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|