I. Die miteinander verheirateten Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarben im Jahr 1996 Kommanditbeteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften. Sie erhielten in voller Höhe verrechenbare steuerliche Verlustzuweisungen von je 250 000 DM. Überdies hatte die Klägerin aus mehreren Objekten negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 133 043 DM.
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