1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 06.04.2021 gegen den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 10.03.2021 -
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Beschwerdewert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet des Online-Marketings. Der Antragsgegner - ehemaliger Kunde der Antragstellerin - brachte in einer an den Geschäftsführer der Antragstellerin gerichteten WhatsApp-Nachricht vom 01.02.2021 seinen Unmut über die aus seiner Sicht vorliegende Schlechtleistung der Antragstellerin zum Ausdruck und warnte sie weiter sinngemäß, er werde eine Online-Kampagne starten, in der er ihre Geschäftspraktiken anprangern werde, wenn sie, die Antragstellerin sich im Hinblick auf eine Vertragsanpassung nicht kompromissbereit zeige.
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