1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. November 2018 -
2. Das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 18. August 2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 232.501,80 Euro zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
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