Erstreckung der Prüfungsanordnung des für die Lohnsteuer-Außenprüfung örtlich zuständigen Betriebsstätten-FA auf Umsatzsteuer unzulässig Kontrollmitteilungen sind möglich, wenn Feststellungen getroffen werden, die sich auf andere Steuerarten auswirken
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.04.2014 - Aktenzeichen 7 K 7058/13
DRsp Nr. 2014/7913
Erstreckung der Prüfungsanordnung des für die Lohnsteuer-Außenprüfung örtlich zuständigen Betriebsstätten-FA auf Umsatzsteuer unzulässig Kontrollmitteilungen sind möglich, wenn Feststellungen getroffen werden, die sich auf andere Steuerarten auswirken
1. Rechtsgrundlagen sind auch bei einer Lohnsteuer-Außenprüfungsanordnung die §§ 193 ff. AO. § 42f Abs. 1EStG ergänzt lediglich die grundsätzlichen Außenprüfungsbestimmungen der §§ 193 ff. AO speziell hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der zur Anordnung einer entsprechenden Lohnsteuer-Außenprüfung berufenen Finanzbehörden.
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