Die Klägerin ist togolesische Staatsangehörige. Sie ist Mutter von drei in den Jahren 1995, 1997 und 2000 geborenen Kindern und lebt seit 1996 in Deutschland. Nach der Trennung von ihrem Ehemann im August 2003 stellte sie im September 2003 einen eigenen Kindergeldantrag. Bis September 2003 hatte der Ehemann der Klägerin das Kindergeld bezogen.
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