Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofes vom 16. Juli 2018 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden dem Kläger auferlegt.
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