Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31. August 2018 verkündete Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen aufgehoben.
Der Zulassungsbescheid der Beklagten vom 17. August 2017 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
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