Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000,- Euro festgesetzt.
I.
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