Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das den Prozessbevollmächtigten des Klägers am 18. August 2018 an Verkündung statt zugestellte Urteil des 1. Senats des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
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