OLG Hamm - Urteil vom 15.02.2019
1 AGH 35/18
Normen:
BRAO § 46 ; BRAO § 46a Abs. 1 S. 1;

Erteilung einer Zulassung als Syndikus für ein VersicherungsunternehmenVerzicht auf die Rechte aus einer Zulassung und gleichzeitige Stellung eines neuen ZulassungsantragesErlangung einer Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW

OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2019 - Aktenzeichen 1 AGH 35/18

DRsp Nr. 2019/16520

Erteilung einer Zulassung als Syndikus für ein Versicherungsunternehmen Verzicht auf die Rechte aus einer Zulassung und gleichzeitige Stellung eines neuen Zulassungsantrages Erlangung einer Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW

1. Der Verzicht auf die Rechte aus einer Zulassung und die gleichzeitige Stellung eines neuen Zulassungsantrages ist nicht treuwidrig.2. Das Ziel, Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW zu werden, ist ein legitimes Ansinnen, weil es nach Aufhebung der Altersgrenze in der Satzung des Versorgungswerks möglich ist, dass man jetzt auch noch nach Vollendung des 45. Lebensjahres Pflichtmitglied im Versorgungswerk werden kann.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klĭgerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 46 ; BRAO § 46a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand