FG Köln - Urteil vom 25.02.2021
10 K 1622/18
Normen:
AO § 52 Abs. 2 Nr. 5; EStG § 10b Abs. 1;

Erteilung von Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck für Mitgliedsbeiträge

FG Köln, Urteil vom 25.02.2021 - Aktenzeichen 10 K 1622/18

DRsp Nr. 2021/8382

Erteilung von Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck für Mitgliedsbeiträge

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger berechtigt ist, Zuwendungsbestätigungen auch für Mitgliedsbeiträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 52 Abs. 2 Nr. 5; EStG § 10b Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des Klägers, auch für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (50 Abs. 1 EStDV) erteilen zu dürfen.