Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19. Dezember 2011
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2006 zusammenveranlagt. Der Kläger erzielte ab dem 1. Oktober 2000 und auch im Streitjahr Einkünfte aus der Verpachtung seines ursprünglich selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs. Den Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach dem für Land– und Forstwirte geltenden Normalwirtschaftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG).
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