BFH - Urteil vom 06.06.2013
I R 36/12
Normen:
FGO § 40 Abs. 2; UmwStG 2006 § 4 Abs. 1; UmwStG 2006 § 9 S. 1; EStG § 7g Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 26.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 4454/10

Ertragssteuerliche Behandlung einer Ansparabschreibung bei formwechselnder Umwandlung einer GmbH in eine Partnerschaftsgesellschaft; Rechtsmittelbeschwer bei Nullfestsetzung

BFH, Urteil vom 06.06.2013 - Aktenzeichen I R 36/12

DRsp Nr. 2013/23053

Ertragssteuerliche Behandlung einer Ansparabschreibung bei formwechselnder Umwandlung einer GmbH in eine Partnerschaftsgesellschaft; Rechtsmittelbeschwer bei Nullfestsetzung

NV: Der Umstand der rechtsformwechselnden Umwandlung und die streitgegenständliche Frage der Auflösung einer sog. Ansparabschreibung in der sog. Schlussbilanz der "übertragenden Gesellschaft" (hier: der GmbH) vermittelt bei einer "Nullfestsetzung" zur Körperschaftsteuer des Umwandlungsjahres keine eigenständige Beschwer durch den angefochtenen Bescheid. Die Partnerschaftsgesellschaft kann auch nicht unter Hinweis auf die Übernahme der Schlussbilanzwerte der GmbH als sog. Drittbetroffene ein Klagerecht gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer geltend machen.

Wird die Körperschaftssteuer nach formwechselnder Umwandlung einer GmbH in eine Partnerschaftsgesellschaft auf 0,- Eur festgesetzt, so vermittelt dieser Steuerbescheid keine eigenständige Beschwer hinsichtlich der Auflösung einer Ansparabschreibung in der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2; UmwStG 2006 § 4 Abs. 1; UmwStG 2006 § 9 S. 1; EStG § 7g Abs. 3;

Gründe