Die Beteiligten streiten um die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer im Streitjahr 1998 vor dem Hintergrund des - aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 22.6.1995 2 BvL 37/92 (BStBl II 1995, 655) abgeleiteten - sog. Halbteilungsgrundsatzes.
Der Kläger ist verheiratet und wird im Streitjahr mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Streitjahr erzielte der Kläger als ... selbständige Einkünfte aus ... sowie aus Vortrags- und schriftstellerischer Tätigkeit, nichtselbständige Einkünfte, vom Finanzamt ... einheitlich und gesondert festgestellte gewerbliche (Beteiligungs-)Einkünfte sowie solche aus Vermietung und Verpachtung; sowohl der Kläger als auch seine Ehefrau erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen.
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