Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 31.01.2018 –
Die Einkommensteuer für 2009 wird unter Änderung des Einkommensteuerbescheids des Beklagten vom 12.12.2014 auf den Betrag festgesetzt, der sich bei Berücksichtigung weiterer Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 612 € ergibt.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|