Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18.12.2018 – 8 K 3086/16 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
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