EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1; AO § 12 Satz 1, Satz 2 Nr. 1;
Fundstellen:
BB 2023, 1557
DB 2023, 1643
DStR 2023, 1411
FR 2023, 1029
NJW 2023, 3040
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 10.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 3030/15
Ertragsteuerliche Behandlung der Gewinne aus dem Online-PokerspielVoraussetzungen und Rechtsfolgen eines inländischen Betriebssitzes
BFH, Urteil vom 22.02.2023 - Aktenzeichen X R 8/21
DRsp Nr. 2023/8284
Ertragsteuerliche Behandlung der Gewinne aus dem Online-PokerspielVoraussetzungen und Rechtsfolgen eines inländischen Betriebssitzes
1. Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel (hier: in der Variante "Texas Hold'em") können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (Fortführung der BFH-Urteile vom 16.09.2015 - X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48 —Turnierpoker—, und vom 25.02.2021 - III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070 —Casinopoker—).2. Die erforderliche Abgrenzung zu privaten Tätigkeiten richtet sich bei Spielern —ebenso wie bei Sportlern— danach, ob der Steuerpflichtige mit seiner Betätigung private Spielbedürfnisse gleich einem Freizeit- oder Hobbyspieler befriedigt oder ob in der Gesamtschau strukturell-gewerbliche Aspekte entscheidend in den Vordergrund rücken. Für das insoweit maßgebliche "Leitbild eines Berufsspielers" ist vor allem das planmäßige Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz "beruflicher" Erfahrungen prägend.
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