Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2015 14 K 2436/14 E,G,U —soweit es nicht die Umsatzsteuer 2009 und 2010 betrifft— aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen, ebenso die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit sie nicht die Umsatzsteuer 2009 und 2010 betreffen.
Der Beklagte hat die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit sie die Umsatzsteuer 2009 und 2010 betreffen, zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt ein Taxiunternehmen. Einen im Juli 2009 erworbenen PKW Marke A nutzte er nicht nur für sein Gewerbe, sondern im Zeitraum von Juli 2009 bis Dezember 2010 auch privat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|