Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 21.08.2018 – 4 K 1593/16 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte in den Streitjahren 2010 bis 2012 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Über seinen Internet-Shop bot er Modelleisenbahnen und Zubehörartikel sowie Reparaturen und Umbauten an Modellen an. Seinen Gewinn ermittelte er nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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