Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.06.2020 - 12 K 3738/19 E und die Einspruchsentscheidung vom 15.11.2019 aufgehoben und der Einkommensteuerbescheid 2017 vom 20.12.2018 dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der gezahlten Kirchensteuern in Höhe von … € als Sonderausgaben niedriger festgesetzt wird.
Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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