FG Köln, vom 11.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 596/18
Ertragsteuerliche Behandlung der Zuteilung von Aktien im Wege eines sogenannten Spin-Off durch eine US-amerikanische KapitalgesellschaftBegriff der Abspaltung im Sinne von § 20 Abs. 4a S. 7 EStG
BFH, Urteil vom 01.07.2021 - Aktenzeichen VIII R 15/20
DRsp Nr. 2021/15650
Ertragsteuerliche Behandlung der Zuteilung von Aktien im Wege eines sogenannten "Spin-Off" durch eine US-amerikanische KapitalgesellschaftBegriff der Abspaltung im Sinne von § 20 Abs. 4a S. 7 EStG
1. Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, kann dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen, soweit keine Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vorliegt.2. Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin–Off" ist nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG steuerneutral, wenn die "wesentlichen Strukturmerkmale" einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2UmwG erfüllt sind. Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63AEUV gebietet eine Erstreckung des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG auch auf ausländische Vorgänge.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.