I. Die Beteiligten streiten, ob und in welcher Höhe ein geldwerter Vorteil aus dem Erwerb von Aktien durch die Ehefrau des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) bei diesem als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|