I.
Die Beteiligten streiten im Revisionsverfahren um den festzustellenden Bestand des steuerlichen Einlagekontos eines von der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) --einer Stadt-- als Regiebetrieb geführten Betriebs gewerblicher Art (BgA) zum 31. Dezember der Jahre 2002 bis 2004 und --daraus abgeleitet-- darum, in welchem Umfang für eine im Jahr 2005 vorgenommene verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) des BgA Kapitalertragsteuer angefallen ist, für welche die Klägerin als Haftungsschuldnerin in Anspruch genommen wird.
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