Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 19.12.2017 – 2 K 277/16 aufgehoben, soweit es der Klage der Klägerin stattgegeben hat.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
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