Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.09.2018 – 10 K 504/15 K,G,F wird als unbegründet zurückgewiesen.
Das Rubrum des Urteils des Finanzgerichts Münster vom 13.09.2018 – 10 K 504/15 K,G,F wird dahingehend berichtigt, dass die "… GmbH, X–Straße …, Z" Klägerin des Rechtsstreits ist.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
A.
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