Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Mai 2014 7 K 7031/11 aufgehoben.
Der Einkommensteuerbescheid des Beklagten vom 11. Mai 2009 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. Januar 2011 wird dahingehend geändert, dass ein Bruttoarbeitslohn des Klägers in Höhe von 20.805 € berücksichtigt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Revision als unbegründet zurückgewiesen.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu 21 % und der Beklagte zu 79 % zu tragen.
I.
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