Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.12.2017 – 7 K 572/16 F wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Kinder des verstorbenen Herrn … (A).
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