Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 30.04.2015 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist die Besteuerung von Stückzinsen aus der Veräußerung einer vor dem 1. Januar 2009 angeschafften Kapitalforderung.
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