Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.07.2015 - 4 K 1494/13 F wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist die Besteuerung von Stückzinsen aus der Veräußerung einer vor dem 1. Januar 2009 angeschafften Kapitalforderung.
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