Ertragsteuerliche Behandlung von Blockheizkraftwerken
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.09.2014 - Aktenzeichen 3 K 2163/12
DRsp Nr. 2014/17297
Ertragsteuerliche Behandlung von Blockheizkraftwerken
Aufwendungen für ein Blockheizkraftwerk, das als Ersatz für eine defekte Heizung in ein Wohnzwecken dienendes Vermietungsobjekt eingebaut wird, stellen sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen dar.
Streitig ist, ob Herstellungskosten für ein Blockheizkraftwerk als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen oder nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung abzugsfähig sind und ob der Kläger steuerfreie Einnahmen i.S. des § 3 Nr. 26 EStG ("Übungsleiterpauschale") erzielt hat.
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