I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden als Eheleute in den Veranlagungszeiträumen 2001 bis 2007 (Streitjahre) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Die Klägerin erwarb im Jahr 1983 --noch vor ihrer Eheschließung mit dem Kläger-- das Eigentum an einem Immobilienobjekt in P. Zur Finanzierung der Kosten von Anschaffung und Sanierung nahm die Klägerin bei der A-Bank zwei Darlehen über insgesamt 300.000 DM auf. Die Sanierungsarbeiten wurden von S, einem früheren Lebensgefährten der Klägerin, durchgeführt. Nach dem Ende der Sanierungsarbeiten im Jahr 1987 wurden die beiden in dem Immobilienobjekt befindlichen Wohnungen sowie der im Erdgeschoss gelegene Kiosk durch S --seit 1997 auch im eigenem Namen-- vermietet. Die Klägerin hatte S ausdrücklich bevollmächtigt, sich um das Grundstück, seine Verwaltung und seine Vermietung zu kümmern; gegenüber den Mietern der Objekte trat daher nur S in Erscheinung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|