BFH - Urteil vom 11.02.2014
VIII R 25/12
Normen:
EStG 1990 § 8 Abs. 1; EStG 1990 § 11 Abs. 1 Satz 1; EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG 1990 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 10.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2327/03

Ertragsteuerliche Behandlung von Gutschriften aus Schneeballsystemen

BFH, Urteil vom 11.02.2014 - Aktenzeichen VIII R 25/12

DRsp Nr. 2014/7029

Ertragsteuerliche Behandlung von Gutschriften aus Schneeballsystemen

1. Gutschriften aus Schneeballsystemen führen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre (Bestätigung der Rechtsprechung).2. An der Leistungsbereitschaft des Betreibers des Schneeballsystems kann es fehlen, wenn er auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin eine sofortige Auszahlung ablehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt. Einer solchen Verweigerung oder Verschleppung der Auszahlung steht es nicht gleich, wenn der Betreiber des Schneeballsystems den Anlegern die Wiederanlage nahelegt, um den Zusammenbruch des Schneeballsystems zu verhindern, die vom Anleger angeforderten Teilbeträge jedoch auszahlt.

Normenkette:

EStG 1990 § 8 Abs. 1; EStG 1990 § 11 Abs. 1 Satz 1; EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG 1990 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1;

Gründe

I.