BFH - Urteil vom 27.03.2019
I R 33/16
Normen:
EStG § 11, § 20 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 7; AO § 90 Abs. 2; DBA-USA 1989 a.F. Art. 23 Abs. 2 letzter Satz; DBA-USA 1989 n.F. Art. 23 Abs. 4 Buchst. b;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 13.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2673/13

Ertragsteuerliche Behandlung von Rückflüssen von Kapitalanlagen im Rahmen eines sog. Schneeball-SystemsAnwendbarkeit des DBA-USA 1989 a.F.

BFH, Urteil vom 27.03.2019 - Aktenzeichen I R 33/16

DRsp Nr. 2020/1746

Ertragsteuerliche Behandlung von Rückflüssen von Kapitalanlagen im Rahmen eines sog. Schneeball-Systems Anwendbarkeit des DBA-USA 1989 a.F.

1. NV: Bei der Entscheidung, ob einer der in § 20 EStG aufgeführten Tatbestände erfüllt ist, kommt es darauf an, wie sich das jeweilige Rechtsgeschäft aus der Sicht des Kapitalanlegers als Leistungsempfänger bei objektiver Betrachtungsweise darstellt. 2. NV: Die freie Entscheidung des Steuerpflichtigen zur Wiederanlage als Voraussetzung für den Zufluss des Anlageertrags wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige ggf. berechtigt gewesen wäre, den Anlagevertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. 3. NV: Art. 23 Abs. 2 letzter Satz DBA-USA 1989 a.F., dem zufolge im Sinne dieses Absatzes Gewinne oder Einkünfte einer in Deutschland ansässigen Person (nur dann) als aus Quellen in den USA stammend gelten, wenn sie in Übereinstimmung mit diesem Abkommen in den USA besteuert werden, führt dann, wenn die betreffenden Einkünfte in den USA tatsächlich nicht besteuert werden, zu einem Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland ("subject to tax").