BFH - Urteil vom 21.01.2014
IX R 11/13
Normen:
EStG § 17; EStG § 23;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 07.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 2217/10

Ertragsteuerliche Behandlung von Verlusten aus Fremdwährungsgeschäften

BFH, Urteil vom 21.01.2014 - Aktenzeichen IX R 11/13

DRsp Nr. 2014/4807

Ertragsteuerliche Behandlung von Verlusten aus Fremdwährungsgeschäften

Mit der Entgegennahme eines Fremdwährungsguthabens als Gegenleistung für die Veräußerung von Wertpapieren werden beide Wirtschaftsgüter getauscht, d.h. die Wertpapiere veräußert und das Fremdwährungsguthaben angeschafft.

Normenkette:

EStG § 17; EStG § 23;

Gründe

I.

Streitig ist, in welcher Höhe bei der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts, im Veranlagungszeitraum 1999 (Streitjahr) ein Verlust aus der Veräußerung von im Jahr 1998 angeschaffter Fremdwährung zu berücksichtigen ist.

Die Klägerin erwarb am 12. Januar 1998 für 1.088.778.000 DM insgesamt 600.000.000 US-$ (Wechselkurs 1,81463 DM/US-$), die auf einem Kontokorrentkonto bei der Bank gutgeschrieben wurden. Noch am gleichen Tag erwarb sie insgesamt 4 850 000 Anteile am X-Fonds (WKN XXX, ISIN YYY), einem geldmarktnahen Fonds in US-$ mit dem Anlageziel einer von Zins- und Währungsschwankungen weitgehend unabhängigen geldmarktnahen Wertentwicklung in US-$.